Batteriespeicher und EE (Erneuerbare Energien) - Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt

Einspeisung, Planungsrecht, Grundstückssicherung

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Veranstalter

BDEW Akademie

Die Speicherung Erneuerbarer Energien gewinnt neben dem Ausbau an Bedeutung. Batteriespeicher sind entscheidend, jedoch sind die rechtlichen Anforderungen bisher wenig klar. Im Energiewirtschaftsrecht fehlt ein konsistenter Rahmen. Trotzdem fördert der Gesetzgeber die Einbindung von Stromspeichern in den Markt. Energiespeicher unterliegen aber im Baurecht speziellem Planungsrecht und benötigen behördliche Zulassung aufgrund ihrer Größe. Die rechtlichen Voraussetzungen bei der Zulassung z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind eine Herausforderung.

Was nehmen Sie mit

  • Sie bekommen wertvolle Tipps zur Einbindung und Vermarktung von Batteriespeichern
  • Sie informieren sich zum Planungsrecht für Batterie(groß)speicher
  • Sie verstehen die Zulassungsverfahren für Energiespeicher
  • Sie lernen wie Sie Nutzungsverträge von Grundstücken rechtssicher aufsetzen
  • Sie erfahren, wie Sie die Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht erfüllen

Veranstaltungsprofil

Art
Seminar
Level
Spezialkurs
Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte von Energieversorgungsunternehmen aus den Bereichen: Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen, Recht, Netzplanung und -vertrieb sowie Anschlussmanagement, Projektierung, Herstellung und Betrieb von Energieanlagen

Inhalt der Veranstaltung

Im Kontext des gegenwärtigen Umbruchs in der Energiebranche spielt nicht nur der Ausbau, sondern auch die Speicherung Erneuerbarer Energien eine entscheidende Rolle. Besonders Batteriespeicher gewinnen zunehmend an Bedeutung. Doch die rechtlichen Aspekte, die es bei ihnen zu beachten gilt, sind unklar. Im Energiewirtschaftsrecht und der Regulierung fehlt bisher ein einheitlicher Rechtsrahmen für Batteriespeicher. Dennoch hat der Gesetzgeber jüngst begonnen, den energierechtlichen Rahmen für Stromspeicher zu optimieren, um ihre Integration in den Strommarkt zu fördern. Vor allem im Bereich des Baurechts ist zu beachten, dass Energiespeicher oft große Vorhaben darstellen und somit spezielle planungsrechtliche Genehmigungen benötigen. Die Errichtung und der Betrieb solcher Speicher erfordern außerdem eine spezifische behördliche Zulassung. Hierbei sind die materiell-rechtlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie nationale und EU-rechtliche Natur- und Artenschutzbestimmungen, von großer Bedeutung.

Themenschwerpunkte

  • Einbindung und Vermarktung von Batteriespeichern
  • Planungsrecht für Batterie(groß)speicher
  • Die Zulassungsverfahren für Energiespeicher
  • Stand-alone vs. Verknüpfung mit Erzeugungsanlagen/ Netzbetrieb
  • Rechtssichere Flächen und Grundstückssicherung für EE-Anlagen

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