In beinahe jedem Unternehmen haben Beschäftigte heute Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln. Der Gesetzgeber legt hierbei großen Wert auf die Elektrosicherheit und auf die Vermeidung von Elektrounfällen. Damit ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Elektrosicherheit im Betrieb und zum Schutz seiner Mitarbeiter zu ergreifen.
Die Verantwortung und Haftung für die Elektrosicherheit im Betrieb liegt zwar in letzter Instanz beim Unternehmer, jedoch kommt Elektrofachkräften hierbei eine besondere Bedeutung zu. Da der Arbeitgeber in der Regel selbst keine Elektrofachkraft ist, muss er für eine rechtssichere Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils die Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben an entsprechend ausgebildete Mitarbeiter übertragen.