Vergaberecht in der Energie- und Wasserwirtschaft

Grundlagen, Praxis, Trends

Nächste Termine

19.05.26
Online
ab 565,- € ggf. zzgl. MwSt

Veranstalter

  • BDEW
Vergabeverfahren in der Energie- und Wasserwirtschaft werden immer komplexer – von EU- und nationalem Recht über Freistellungen bis hin zu Nachhaltigkeitsvorgaben und Digitalisierung. Für Stadtwerke, Energie- und Wasserversorger stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da sie rechtliche Vorgaben einhalten, Projekte effizient umsetzen und gleichzeitig Klima-, Umwelt- und Sozialkriterien berücksichtigen müssen. Diskutieren Sie mit Expert:innen aus Recht und Vergabepraxis über Grundlagen, Praxisbeispiele, aktuelle Rechtsprechung und Risiken, und erfahren Sie, wie Sie Vergabeverfahren rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert gestalten können.

Was nehmen Sie mit

  • Klare Einblicke in die aktuellen rechtlichen Vorgaben des Vergaberechts für Energie- und Wasserversorger
  • Praktische Tipps zur sicheren Umsetzung von Vergaben und zur Vermeidung von Fehlern und Risiken
  • Informationen zu Freistellungen, Nachhaltigkeitsvorgaben und aktuellen Gesetzesentwürfen
  • Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis zur effizienten Gestaltung von Vergabeverfahren
  • Diskussion und Austausch mit Expert:innen zu Rechtsschutz, Rechtsprechung und aktuellen Trends wie Digitalisierung und KI

Veranstaltungsprofil

Art
Informationstag
Veranstaltungsort
  • Online
Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte von Energie- und Wasserversorgungsunternehmen sowie Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Einkauf, Vergabe, strategische Unternehmensentwicklung und Kommunikation, ebenso Rechtsanwält:innen und Berater:innen, die Vergabeverfahren begleiten.

Termine

19.05.26
Online
ab 565,- €ggf. zzgl. MwSt

Adresse

Virtueller Veranstaltungsraum
Online

Preise

845,- € Normalpreis (online)

565,- € Mitgliedspreis BDEW (online)

Referenten

Dr. Sabine Wrede

Teilnehmer

max. 30

Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Shop angegebenen Preise.

Inhalt der Veranstaltung

Vergabeverfahren in der Energie- und Wasserwirtschaft sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen – von EU- und nationalem Recht über Freistellungen bis hin zu Nachhaltigkeitsvorgaben, Digitalisierung und neuen Gesetzesentwürfen. Für Energie- und Wasserversorger ist dieses Thema besonders relevant, da fehlerhafte Vergaben nicht nur rechtliche Risiken bergen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Projekte, Investitionen und die Versorgungssicherheit haben können.

Lernen Sie die Grundlagen des Vergaberechts kennen – von der Systematik des EU- und nationalen Rechts über die Abgrenzung zwischen Richtlinien und nationalem Gesetz bis hin zu Besonderheiten bei Sektorenauftraggebern und Unterschwellenvergaben. Expert:innen vermitteln praxisnahe Beispiele und zeigen auf, welche Fallstricke häufig auftreten und wie Sie diese vermeiden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Freistellungen für die Energiewirtschaft, wie sie von der EU-Kommission beschlossen wurden. Sie erfahren, wer betroffen ist, welche Grenzen die Freistellungen haben und wie Sie diese in der Praxis korrekt anwenden. Dabei wird deutlich, wie Freistellungen Chancen eröffnen, aber auch Risiken bergen, die bei der Planung von Energie- und Wasserprojekten berücksichtigt werden müssen.

Wichtige vergaberechtliche Vorgaben in der Versorgungswirtschaft sind:

  • Sektorenvergaberichtlinie 2014/25/EU: Diese Richtlinie regelt die Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser und Postdienste. Sie trägt den besonderen Wettbewerbsbedingungen in diesen Sektoren Rechnung, indem sie gegenüber dem klassischen Vergaberecht flexiblere Verfahrensregelungen vorsieht.
  • EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852: Die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet große Unternehmen, die unter die Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, sowie Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung, inwieweit ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Klimaziele sind. Energie- und Wasserversorger sind hiervon in besonderem Maße betroffen, da viele ihrer Tätigkeiten (z.B. erneuerbare Energieerzeugung oder Wasserversorgung) als taxonomiefähig gelten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Berichtspflichten, Investitionsentscheidungen und den Zugang zu Finanzierung.
  • GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): Die §§ 97 ff. GWB bilden den übergeordneten nationalen Rechtsrahmen für das Vergaberecht in Deutschland. Sie gelten für öffentliche Aufträge und Konzessionen und sind auch auf Energie- und Wasserversorger anwendbar, sofern diese als öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des GWB tätig werden.
  • VgV (Vergabeverordnung): Die Vergabeverordnung konkretisiert die Verfahrensregeln für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte im klassischen Vergaberecht. Sektorenauftraggeber wenden die VgV nur insoweit an, als die Sektorenauftraggeber-Verordnung (SektVO) keine spezielleren Regelungen enthält.
  • SektVO (Sektorenauftraggeber-Verordnung): Die SektVO setzt die Sektorenvergaberichtlinie 2014/25/EU in nationales Recht um und stellt das zentrale Regelwerk für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, insbesondere im Energie- und Wassersektor, oberhalb der EU-Schwellenwerte dar.
  • KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung): Die Konzessionsvergabeverordnung ist anzuwenden, wenn Energie- oder Wasserversorger Konzessionen vergeben, bei denen das wirtschaftliche Betriebsrisiko ganz oder überwiegend auf den Konzessionsnehmer übergeht, beispielsweise bei Konzessionen für Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsnetze.
  • Ergänzend sind insbesondere die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), haushalts- und kommunalrechtliche Vorgaben sowie beihilfen- und kartellrechtliche Regelungen zu beachten, die für Energie- und Wasserversorger je nach Organisationsform und Tätigkeit zusätzliche vergaberelevante Anforderungen begründen.

Erfahren Sie, wie verschiedene Verfahren und Verfahrensarten optimal eingesetzt werden – von offenen und nichtoffenen Verfahren über Verhandlungsverfahren bis hin zu besonders dringlichen Vergaben. Praxisbeispiele verdeutlichen, wie Vergaben effizient gestaltet werden können, ohne rechtliche Vorgaben zu vernachlässigen.

Ein weiterer Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen: das Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz 2025, neue Nachhaltigkeits- und Energieanforderungen, Umwelt- und Sozialkriterien sowie nationale und EU-Vorgaben. Sie erfahren, wie diese Änderungen die Planung und Umsetzung von Energie- und Wasserprojekten beeinflussen und welche Instrumente zur Berücksichtigung von CO2-Kriterien, Lebenszykluskosten und Energieeffizienz genutzt werden können.

Auch das Thema Rechtsschutz und aktuelle Rechtsprechung wird praxisnah behandelt. Von Nachprüfungsverfahren über häufige Fehler bis zu neuen Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte – Sie lernen, wie Sie Vergabeverfahren rechtssicher gestalten, Risiken minimieren und Trends wie Digitalisierung und KI sinnvoll einsetzen können.

Abgerundet wird die Veranstaltung durch praxisnahe Beispiele, Diskussionen und individuelle Fragestellungen, sodass Sie wertvolle Impulse für die Umsetzung Ihrer eigenen Vergaben in der Energie- und Wasserwirtschaft erhalten.

Themenschwerpunkte

  • Grundlagen des Vergaberechts: EU- und nationales Recht, Sektorenauftraggeber und Unterschwellenvergaben
  • Freistellungen für die Energiewirtschaft: Chancen, Grenzen und praktische Umsetzung
  • Verfahren und Verfahrensarten: Offene, nichtoffene und besonders dringliche Vergaben
  • Nachhaltigkeit und aktuelle Gesetzesentwicklung: Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz, Umwelt- und Sozialkriterien
  • Rechtsschutz und aktuelle Rechtsprechung: Nachprüfungsverfahren, EuGH-Entscheidungen und Trends wie Digitalisierung und KI

6 Referenten

Dr. Sabine Wrede
Rechtsanwältin und Fachgebietsleiterin
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stefan Merseburg
Recht Konzern, Support und Versicherungen
EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Dr. Klaus Greb
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Vergaberecht
VERGABEPARTNERS Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Greb Hölzl

Dr.

Stephan Rechten
Rechtsanwalt, Partner
ADVANT Beiten

Frederic Delcuvé
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Vergaberecht
Becker Büttner Held Consulting AG

Andrea Heim
Fachanwältin für Vergaberecht
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Sie möchten Aussteller oder Sponsor werden?

Jetzt informieren!

xssmmdlgxl