Löschwasservorhaltung aus dem Trinkwasserversorgungsnetz

Rechtsgrundlagen und Vertragsgestaltung

Nächste Termine

10.12.26
Online
ab 299,- € ggf. zzgl. MwSt

Veranstalter

  • BDEW
Bevor der Wasserversorger der Kommune Löschwasser über das Trinkwassernetz bereitstellt, müssen wichtige Detailfragen geklärt werden: Welche rechtlichen Pflichten bestehen? Was fällt unter den Grund- bzw. Objektschutz? Was regelt das Arbeitsblatt W 405? Welche Inhalte gehören in Verträge mit Kommunen oder Eigentümern? Und wie dürfen die Kosten kalkuliert werden? Erhalten Sie einen fundierten Überblick zu Rechtslage, Vertragsgestaltung und Praxis.

Was nehmen Sie mit

  • Löschwasservorhaltung rechtssicher regeln und Haftungsrisiken vermeiden
  • Kosten sauber kalkulieren und rechtlich korrekt ausweisen
  • Praxisnahe Argumente für eine tragfähige Einigung mit der Kommune
  • Rechtskonformes Handeln durch korrektes Anwenden des DVGW-Arbeitsblatts W 405

Veranstaltungsprofil

Art
Informationstag
Veranstaltungsort
  • Online
Zielgruppe

Geschäftsführer*in/ Werkleiter*in, Abteilungsleiter*in und Mitarbeiter*in aus WVU, Kämmerer und kommunale Entscheidungsträger*innen und Leiter*in Feuerwehren/ Brandschutzbeauftragte

Termine

10.12.26
Online
ab 299,- €ggf. zzgl. MwSt

Adresse

Virtueller Veranstaltungsraum
Online

Preise

399,- € Normalpreis (online)

299,- € Mitgliedspreis BDEW (online)

Referenten

Carsten Wesche

Teilnehmer

max. 40

Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Shop angegebenen Preise.

Inhalt der Veranstaltung

Der Brandschutz ist eine zentrale Pflichtaufgabe der Kommunen – fest verankert in allen landesrechtlichen Regelungen zum Brand- und Feuerschutz. Gleichzeitig bleibt die öffentliche Trinkwasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge eine eigenständige Aufgabe. Die Bereitstellung von Löschwasser ist rechtlich strikt davon zu trennen.

Trotzdem stellen viele Wasserversorgungsunternehmen (WVU) freiwillig Löschwasser über das öffentliche Trinkwassernetz bereit – häufig auf Basis des DVGW-Arbeitsblatts W 405. Doch diese Praxis wirft eine Reihe von Fragen auf: Welche rechtlichen Grundlagen gelten konkret? Wie ist die Rolle der Wasserversorger abzugrenzen? Wer trägt die Kosten, und wie lassen sich Haftungsrisiken vermeiden?

Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Löschwasservorhaltung gelten, worin sich Grundschutz und Objektschutz unterscheiden und wie rechtssichere vertragliche Lösungen zwischen Gemeinden, Versorgern und Grundstückseigentümern aussehen können. Dabei wird deutlich: Nicht die Paragrafen allein sind entscheidend – sondern ein klar strukturierter, praxistauglicher Umgang mit dem Thema.

DVGW-Arbeitsblatt W 405 regelt die Bereitstellung von Löschwasser:

  • Rechtliche Verbindlichkeit: Durch Verweis in landesrechtlichen Regelungen zum Brand- und Feuerschutz erlangt W 405 quasi Gesetzeskraft für Neuerschließungen und Bauvorhaben. Wasserwerke müssen es bei der Dimensionierung von Rohrnetzen anwenden, um Haftungsrisiken zu minimieren. Es stellt sicher, dass allgemein anerkannte Regeln der Technik eingehalten werden.
  • Planungshilfe für Netze: W 405 bietet Hilfestellung zur Ermittlung des Löschwasserbedarfs und Prüfung der Kapazität bestehender Anlagen. Für Stadtwerke ist es zentral bei der Projektierung neuer Rohrnetzteile in Bebauungs- und Außenbereichen. So vermeiden sie unzureichende Versorgung und passen Trinkwasser- mit Brandschutzanforderungen ab.
  • Brandschutz-Grundschutz: Es definiert den Grundschutz für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete ohne hohes Risiko mit Mengen von 48–96 m³/h über mindestens 2 Stunden. Wasserwerke gewährleisten damit ausreichende Löschwassermengen im 300-m-Radius via Hydranten. Dies verhindert großflächige Brandausbreitung.
  • Schutz von Trinkwasserqualität: Beiblatt W 405-B1 vermeidet Beeinträchtigungen durch Rückflüsse oder Druckstöße bei Entnahmen. Stadtwerke schützen so das Netz vor Verunreinigungen und Biofilm-Störungen. Es minimiert Risiken wie Braunwasserbildung oder Rohrbrüche.
  • Praktische Umsetzungsdienste: Viele Stadtwerke bieten Prüfungen nach W 405 an, z. B. Hydrantenpläne und Leistungsnachweise. Dies dient Baugenehmigungen und Haftungssicherung im Brandschutz. Es stärkt die Kooperation mit Feuerwehr und Behörden.

Unsere Referenten geben fundierte Einblicke, beantworten Ihre individuellen Fragen und stellen bewährte Vertragsmodelle vor. Profitieren Sie von ihrem Fachwissen und bringen Sie Ihr eigenes Löschwassermanagement rechtlich und organisatorisch auf ein sicheres Fundament.

Themenschwerpunkte

  • Brand- und Feuerschutz im Fokus: Landesrecht und Zuständigkeiten im Überblick
  • Grund- und Objektschutz: Pflichten, Verantwortlichkeiten und Kostentragung
  • W 405 richtig einordnen: Rechtliche Bedeutung des technischen Regelwerks
  • Löschwasser rechtssicher bereitstellen: Vertragsgestaltung und Haftung
  • Erfolgreich zur Einigung: Praxisimpulse für Verträge mit der Kommune
  • Kosten rechtlich sauber kalkulieren: Was darf umgelegt werden – und wie?

2 Referenten

Carsten Wesche
Rechtsanwalt und Fachgebietsleiter
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Daniel Steinhäuser
Stabstellenleiter Recht
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

Sie möchten Aussteller oder Sponsor werden?

Jetzt informieren!

xssmmdlgxl