BAFA-Lehrgang: Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Was nehmen Sie mit
- Eine erfolgreiche Teilnahme am Basismodul qualifiziert Sie für die Vertiefungsmodule Energieberatung für Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude
- Sie erlangen die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen (nach § 88 GEG)
- Nach erfolgreicher Teilnahme am Vertiefungsmodul erhalten Sie ein offizielles Zertifikat, mit welchem Sie bei der BAFA die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste beantragen können
Veranstaltungsprofil
Die Ausbildung als Energieberater*in ist jetzt auch ohne fachspezifische Vorbildung zugänglich.
Wir überprüfen nicht, ob die Anforderungen der genannten Qualifikation erfüllt sind; die Entscheidung darüber liegt bei der entsprechenden Institution. Im Zweifelsfall klären Sie bitte vor Beginn der Ausbildung mit den einzelnen Institutionen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu können Sie einen Antrag bei der BAFA für eine Listung in der Kategorie „Energieberater für Wohngebäude“ stellen und vermerken, dass sie das Vorliegen der Grundqualifikation prüfen lassen möchten.
Inhalt der Veranstaltung
Im Rahmen der Energiewende soll bis zum Jahr 2045 in Deutschland ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Um dieses Ziel zu realisieren, werden professionelle Energieberatungen für Gebäude staatlich gefördert. Daher ist die Nachfrage nach Energieberatenden aktuell so hoch wie nie zuvor und wächst weiterhin stetig.
Die von uns angebotenen Basismodule bilden die Grundlage für die Ausbildung zum Energieberatenden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und sind optimal auf die vorhandene Vorbildung der Teilnehmer abgestimmt. Voraussetzung für die Teilnahme an dem angebotenen Lehrgang ist eine fachspezifischen Vorbildung, die sog. „Grundqualifikation“. Um einschätzen zu können, ob eine solche in Ihrem Fall vorliegt, vergleichen Sie bitte die genannten Personengruppen im § 88 GEG Absatz (1).
- Personen, welche die Grundqualifikation über einen Hochschulabschluss erworben haben (§ 88 GEG Absatz (1) Nr. 2 a) oder b)), durchlaufen das Basismodul mit einem zeitlichen Umfang von 80 Unterrichtseinheiten (UE) mit je 45 Minuten.
- Personen, welche die Grundqualifikation über eine handwerkliche Ausbildung (§ 88 GEG Absatz (1) Nr. 3 a), b) oder c) oder Nr. 4) erworben haben, durchlaufen das Basismodul mit einem zeitlichen Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) mit je 45 Minuten.
Die Teilnahme an einem der Basismodule qualifiziert Sie zur Teilnahme am Vertiefungsmodul. Des Weiteren sind die Absolventen (mit dem Hintergrund der vorhandenen Grundqualifikation) berechtigt, Energieausweise nach § 88 GEG auszustellen.
Das Vertiefungsmodul umfasst 40 UE und endet mit einer schriftlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat, welches Sie für die Eintragung in die „Energieeffizienz-Experten-Liste“ der dena in den folgenden Kategorien qualifiziert:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude mit den Unterkategorien: Effizienzhaus bzw. Einzelmaßnahmen
Alle angebotenen Schulungen entsprechen den Vorgaben des dena-Regelheftes für das Basismodul: Energie-beratung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, sowie für das Vertiefungsmodul: Energieberatung für Wohngebäude.