Aktuelle Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung

mit Fokus auf EuGH-bedingten Änderungen des EnWG

Nächste Termine

Aktuell stehen keine Termine zur Verfügung, sie befinden sich in Planung.

Veranstalter

BDEW

Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2023 den Gesetzesentwurf für die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beschlossen. Auf dem Infotag erfahren Sie aus erster Hand vom BMWK mehr über die geplanten Gesetzesänderungen. Darüber hinaus werden die Chancen und Risiken des neuen Regulierungssystems aus Sicht der BNetzA und der Branche beleuchtet. Einen weiteren Programmschwerpunkt bildet die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zur EK-Verzinsung und zum Xgen Strom.

Was nehmen Sie mit

  • Sie erhalten vom OLG Düsseldorf, dem BMWK und der BNetzA Informationen aus erster Hand
  • Sie können die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf den deutschen Regulierungsrahmen besser einschätzen
  • Sie sind auf dem neuesten Stand zur aktuellen Rechtsprechung
  • Sie treten in Austausch mit den entscheidenden Behörden und weiteren Rechtsexpert:innen

Veranstaltungsprofil

Art
Informationstag
Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus der Energiewirtschaft, die in den Bereichen Energierecht, Regulierungsmanagement und Netzwirtschaft tätig sind. Die Tagung ist außerdem für Energierechtskanzleien interessant.

Inhalt der Veranstaltung

Die Regulierung der Strom- und Gasnetze erfolgt bislang auf der Basis teilweise sehr detaillierter Regelungen im EnWG und einigen maßgeblichen Rechtsverordnungen (ARegV, Strom- und GasNEV sowie Strom- und GasNZV). Dieses System einer „normativen Regulierung“ wird nach dem EuGH-Urteil vom 2. September 2021 nicht aufrecht erhalten bleiben können. Demnach obliegt es allein der Regulierungsbehörde, die Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen festzulegen und die Methoden zur Berechnung der Tarife zu bestimmen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 3. Mai 2023 die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben eingeleitet. Stellungnahmen zu dem Entwurf konnten bis zum 5. Mai 2023 eingereicht werden. Am 24. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen.

Die notwendigen Anpassungen am nationalen Rechtsrahmen stehen damit in diesem Jahr bevor und werfen zahlreiche Fragen auf, wie z.B.:

- Welche Normen des EnWG müssen angepasst oder gestrichen werden?

- Welche Verordnungen müssen aufgehoben werden?

- Wie erfolgt der Übergang in die 4. Regulierungsperiode?

- Welche Anforderungen sind künftig an regulierungsbehördliche Entscheidungen zu stellen?

- Worin liegt der rechtliche Prüfmaßstab für regulierungsbehördliches Handeln?

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die gegenwärtigen Entwicklungen und Diskussionen und einen Ausblick auf das neue Regulierungssystem. Wir diskutieren u. a. europäische und nationale Entwicklungen, die Auswirkungen auf die Anreiz- und Netzentgeltregulierung haben, wie das EU-Gasmarktpaket, Ausbauziele für Elektromobilität und steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Auch den Auswirkungen (Rechtsfolgen für den Gesetzgeber, die Regulierungsbehörde und die Rechtsprechung) des EuGH-Urteils C 718/18 auf den deutschen Regulierungsrahmen widmen wir uns. Ob und inwiefern das neue Regulierungssystem Einfluss auf Investitionsentscheidungen und Rechtssicherheit hat, erfahren Sie direkt aus Unternehmenssicht. Zur angepassten und zukünftigen Rolle der BNetzA geben namhafte Referenten vom BMWK und der Bundesnetzagentur Einblicke.Sie erhalten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und die Diskussion aktiv mitzugestalten.

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