Zwangsvollstreckung

Die neuen gerichtlichen Zwangsvollstreckungsformulare

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Veranstalter

  • BDEW Akademie
Bereits im Dezember 2022 wurden die vollständig überarbeiteten neuen Zwangsvollstreckungsformulare für die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, die Beantragung von richterlichen Durchsuchungsanordnungen und von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie für die jeweils beizufügenden Forderungsaufstellungen in Kraft gesetzt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seit dem 1. September 2024 dürfen nun nur noch die neuen Formulare für Zwangsvollstreckungsaufträge beim Gericht und Gerichtsvollzieher verwendet werden. Die neuen Formulare bieten teilweise neue Strukturen, aber auch neue Vollstreckungsmöglichkeiten und Antragsoptionen.

Was nehmen Sie mit

  • Sie bekommen einen Überblick über die aktuellen Formulare und deren wesentliche Neuerungen
  • Sie verstehen die neuen Strukturen und Möglichkeiten der Formulare
  • Sie lernen die Vorgehensweisen bei Verwendung unterschiedlicher Antragsformen
  • Sie profitieren von der vereinfachten Zwangsvollstreckung bei elektronischer Antragstellung
  • Sie informieren sich zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher mit Forderungsaufstellung

Veranstaltungsprofil

Art
Seminar
Zielgruppe

Fachkräfte, Sachbearbeiter*innen, Neu- und Wiedereinsteiger*innen aus den Bereichen: Forderungsmanagement, Inkasso, Mahnwesen, Abrechnung, Kundenservice, Shared Services, Netz, Vertrieb

Inhalt der Veranstaltung

Mit Inkrafttreten der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2268) wurden die vollständig überarbeiteten neuen Zwangsvollstreckungsformulare für die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, die Beantragung von richterlichen Durchsuchungsanordnungen und von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie für die jeweils beizufügenden Forderungsaufstellungen eingeführt, die bereits sofort verwendet werden durften. In einer Übergangsphase bis zum 31.08.2024 durften aber auch die ‘alten’ Formulare noch weiterverwendet werden. Von dieser Übergangslösung machten viele Antragsteller – aus Gewohnheitsgründen – Gebrauch. Seit dem 01.09.2024 dürfen nun aber nur noch die neuen Formulare für aktuelle Zwangsvollstreckungsaufträge bei den Gerichten und Gerichtsvollziehern verwendet werden. Die neuen Formulare bieten teilweise neue – nun vereinheitlichte - Strukturen, aber auch neue, infolge zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen zulässige Vollstreckungsmöglichkeiten und Antragsoptionen. Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über die Änderungen und neuen Möglichkeiten und gibt Hinweise zu zulässigen und sinnvollen Antragsergänzungen und -kombinationen.

Themenschwerpunkte

  • Überblick über die aktuellen Formulare und deren wesentliche Neuerungen
  • Neue Strukturen und neue Möglichkeiten der Formulare
  • Vorgehensweisen bei Verwendung unterschiedlicher Antragsformen
  • Vereinfachte Zwangsvollstreckung bei elektronischer Antragstellung
  • Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher mit Forderungsaufstellung
  • Antrag auf Erlass einer richterlicher Durchsuchungsanordnungen bzw. der Gestattung einer Vollstreckung zur Unzeit
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Entwurf des Beschlusses und Forderungsaufstellung

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