Was nehmen Sie mit
- Informationen zu den aktuellen umsatzsteuerlichen Entwicklungen, BMF-Schreiben und BFH-Urteilen
- Sicherheit bei der steuerlichen Abbildung des Redispatch 2.0, der Organschaft sowie der Einführung von E-Rechnungen
- Informationen über den Entwurf des Abschnitts 2.5 UStAE sowie aktuelle Fragen zum EEG
Veranstaltungsprofil
- Online
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern und Abschlüsse, Rechnungswesen, Controlling und Bilanzierung, Recht, Vertrieb, Netzbetrieb sowie Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen
Termine
Adresse
Virtueller Veranstaltungsraum
Online
Preise
715,- € Normalpreis (online)
475,- € Mitgliedspreis BDEW (online)
Referenten
Paul Wieshammer
Teilnehmer
max. 30
Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Shop angegebenen Preise.
Inhalt der Veranstaltung
Versorgungsunternehmen stehen vor stetig wachsenden umsatzsteuerlichen Herausforderungen. Die Einführung der E-Rechnung und der damit verbundene digitale Wandel erfordern neue Lösungen und ein vertieftes Verständnis aktueller steuerlicher Entwicklungen. In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die relevanten Themen aus der Praxis der Umsatzsteuer und erfahren, wie Sie diese effizient in Ihrem Arbeitsalltag umsetzen können. Sie erhalten praxisnahe Einblicke in bisher ungeklärte Fragen rund um die E-Rechnung und lernen, wie sich die neuen Anforderungen sicher anwenden lassen. Außerdem werden die Änderungen durch Abschnitt 2.5 UStAE sowie die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe und die aktuellen Regelungen auf Basis des EEG 2023 anschaulich erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Redispatch 2.0, wobei Grundlagen und aktuelle Entwicklungen praxisnah vermittelt werden. Sie erhalten Einblicke in die umsatzsteuerliche Behandlung konventioneller Anlagen, der Einspeisung und der Direktvermarktung sowie in Übergangslösungen und marktbedingte Reduzierungsmaßnahmen. Ergänzend werden wichtige Urteile und Entscheidungen vorgestellt, die direkte Auswirkungen auf die Praxis der Umsatzsteuerarbeit haben, insbesondere zu Geschäftsveräußerungen bei Betriebsfortführung und dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.
Zeitplan für Einführung der E-Rechnung:
- Ab 1.1.2025: Anwendung für inländische B2B-Umsätze. Die Neuregelung gilt für Umsätze, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden. Die elektronische Rechnung im CEN-Format EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ist der gesetzliche Regelfall. Übergangsregelungen sind zu beachten.
- Bis 31.12.2026: Erste Übergangsregelung. Für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze sind weiterhin zulässig: Papierrechnungen; elektronische Rechnungen, die nicht dem CEN-Format EN 16931 entsprechen (z. B. einfache PDF-Rechnungen).
- Bis 31.12.2027: Erweiterte Übergangsregelung. Für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze sind weiterhin zulässig: Papierrechnungen; elektronische Rechnungen, die nicht dem CEN-Format EN 16931 entsprechen, sofern der Vorjahresumsatz des ausstellenden Unternehmens maximal 800.000 EUR beträgt.
- Bis 31.12.2027: Sonderregelung für EDI. Für in 2026 und 2027 ausgeführte B2B-Umsätze sind elektronische Rechnungen außerhalb des CEN-Formats weiterhin zulässig, wenn die Übermittlung mittels EDI erfolgt und die Anforderungen der EN 16931 nachweisbar erfüllt werden.
- Ab 1.1.2028: Wegfall der Übergangsregelungen. Nach Ablauf der Übergangsfristen sind für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich strukturierte elektronische Rechnungen im Sinne der EN 16931 zu verwenden.
Profitieren Sie von praxisnahen Beispielen und regen Austauschmöglichkeiten, diskutieren Sie Ihre eigenen Fragen und prüfen Sie direkt, wie Sie die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen anwenden können. So sind Sie bestens gerüstet, um die komplexen Anforderungen der Umsatzsteuer souverän zu meistern.
Themenschwerpunkte
- Aktuelle Umsatzsteuerthemen und Fragen bei EVU
- Änderungen durch Abschnitt 2.5. UStAE und aktuelle EEG-Themen
- Redispatch 2.0 in der Umsatzsteuer
- Auswirkungen von E-Rechnungen auf die Energiebranche
- Aktuelles zur umsatzsteuerlichen Organschaft
- BFH-Urteile und EuG-Entscheidungen zu Vorsteuerabzug und Netzverpachtungen


