Umweltverträglichkeitsprüfung

Nächste Termine

11.11.24 - 12.11.24
Online
ab 1.390,- € ggf. zzgl. MwSt

Veranstalter

BDEW Akademie

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante (Bau-)Vorhaben vor der Entscheidung über ihre Zulassung auf Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Im Rahmen der UVP werden die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens und ggf. bestehender Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet, damit die gewonnenen Erkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden.

Was nehmen Sie mit

  • Fundiertes Wissen zu den wichtigsten Inhalten zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Profi-Tipps zur Beschreibung und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die UVP-Schutzgüter
  • Durchblick zum Inhalt und Umfang des UVP-Berichts
  • Handlungsempfehlungen zur Planung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Wertvolle Informationen zur Fehler-Vermeidung

Veranstaltungsprofil

Art
Seminar
Level
Basiskurs
Veranstaltungsort
  • Online
Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, Bauleiter, Projektleiter und -koordinatoren von Bau- und Investitionsprojekten sowie verantwortliche Personen im Bereich des Bau- und Umweltrechts.

Termine

11.11.24 - 12.11.24
Online
ab 1.390,- €ggf. zzgl. MwSt

Adresse

Virtueller Veranstaltungsraum
Online

Preise

Referenten

Claire Pröbstle

Teilnehmer

max. 0

Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Shop angegebenen Preise.

Inhalt der Veranstaltung

Eine vollständige und fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wesentlicher Baustein in Zulassungsverfahren für umweltrelevante Vorhaben. Im Energiesektor kann eine Pflicht zur Durchführung einer UVP u.a. bestehen für Energieerzeugungsanlagen (z.B. Gas- oder Kohlekraftwerke, Biomasse(heiz)kraftwerke, Müllheizkraftwerke, Wasserkraftwerke, Power-to-Gas-Anlagen, LNG-Terminals sowie Windkraftanlagen), Energieübertragungsanlagen (Leitungen für die öffentliche Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung) sowie Energiespeicheranlagen (z.B. ober- oder unterirdische Gasspeicher, Stauwerke an Gewässern).

Die UVP der Zulassungsbehörde ist durch den vom Vorhabenträger vorzulegenden Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorzubereiten. Der UVP-Bericht ist zudem Gegenstand der bei UVP-pflichtigen Vorhaben im Zulassungsverfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, die Trägern öffentlicher Belange sowie privaten und sonstigen Dritten wie etwa Umweltverbänden Gelegenheit gibt, Einwände gegen das Vorhaben geltend zu machen.

Die an den UVP-Bericht und die UVP gestellten Anforderungen sind im Zuge der Novellierungen des Unionsrechts (UVP-Richtlinie) und des nationalen Rechts (UVPG) stetig gestiegen. Klagen von Vorhabengegnern werden regelmäßig mit Verfahrensfehlern und/oder materiellen Fehlern bei der UVP begründet und führen immer wieder zum Erfolg. Deshalb ist es für Vorhabenträger überaus wichtig, die Erstellung des UVP-Berichts gesetzeskonform zu erfüllen und mit den Verfahrensanforderungen der UVP vertraut zu sein.

Themenschwerpunkte

  • UVP als Bestandteil des Planungsverfahrens
  • Anwendungsbereich und wichtige Inhalte zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Feststellung der UVP-Pflicht
  • Bedeutung und Gestaltung des UVP-Berichts
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und gerichtliche Überprüfung

2 Referenten

Claire Pröbstle
RA umweltrelevante Genehmigungsverfahren
Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft

Brunhilde Göbel
Dipl.-Biologin / Umweltplanung
TNL Energie GmbH

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