Schutz vor unzulässigen Feldern
bei Anlagen der Stromversorgung
Was nehmen Sie mit
- Sie erfahren, wie Sie die Vorschriften zum Personenschutz der Bevölkerung umsetzen
- Erlangen Sie einen umfassenden Überblick zu den Rechtsvorschriften und vermeiden Sie teure Planungsfehler
- Sie schützen sich und Ihr Unternehmen in öffentlichen Diskussionen vor den Folgen nicht konformer Umsetzung
Art
Informationstag
Zielgruppe
Sie treffen bei uns Fach- und Führungskräfte der EVUs aus den Bereichen Assetmanagement, Netzbetrieb, Netzplanung, Fach- und Führungskräfte der EVUs aus den Bereichen Recht sowie Ingenieur:innen, Anlagenbauer und Bauleiter:innen aus Kommunen und Elektro-Fachbetrieben.
Inhalt der Veranstaltung
Die 26. BImSchV schreibt für unser Wechselstromnetz Immissionsgrenzwerte der magnetischen Flussdichte und elektrischen Feldstärke vor. Ihre rechtliche und technische Umsetzung betrifft sowohl Bau als auch Unterhalt und Betrieb und stellt die Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Besonders die Minimierungspflicht kann erheblichen Aufwand verursachen: Sie soll Betreiber von Wechsel- und Gleichstromanlagen veranlassen, alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen um elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zu minimieren.
Immer wichtiger werden auch die rechtzeitige Auseinandersetzung und Kommunikation mit einer kritischen Öffentlichkeit, die sich zunehmend für Strahlenschutz interessiert. Für erfolgreiche Ausbauprojekte müssen Sie als Netzbetreiber auch wissen, mit welchen Akteuren Sie vor Ort sprechen müssen.
- Physikalische und technische Grundlagen
- Rechtssichere Anwendung der Personenschutzvorschriften
- Überlagerung hochfrequenter mit niederfrequenten Feldern
- Hinweise der Länder zur Durchführung der 26. BImSchV
- Vorsorge durch Minimierung elekr. u. magnet. Felder
- Systematische Bearbeitung, Konformität und Dokumentation