Erlösüberschussabschöpfung gemäß Strompreisbremse
Neue Aufgaben und Pflichten für Netzbetreiber
Was nehmen Sie mit
- Einen Überblick darüber, für welche Anlagen welche Erlösobergrenzen gelten.
- Klarheit darüber, wie sich die Erlöse unter Berücksichtigung von Hedging oder PPA berechnen.
- Einen Einblick in die Funktionsweise der ÜNB-Meldeplattform.
- Überblick darüber, wie sie Kontoführung, Abschlagszahlungen und Mehrkostenberechnung durchführen.
Art
Informationstag
Zielgruppe
Fachexperten der Verteilnetze, Übertragungsnetze und Anlagenbetreiber ab einer Anlagengröße 1 MW.
Inhalt der Veranstaltung
Seit Heiligabend 2022 ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) nun als Reaktion auf die hohen Energiekosten in Kraft. Für Anlagen mit mehr Leistungen als 1 MW sind im StromPBG technologiespezifische Erlösobergrenzen festgelegt worden. Liegen die Erlöse einer solchen Stromerzeugungsanlage im Zeitraum vom 01.12.22 und dem 30.6.2023 darüber, werden sie abgeschöpft, Auf unserem Infotag lernen Sie die neuen Pflichten und Aufgaben kennen, die auf die Netzbetreiber zukommen. Unsere Experten zeigen Ihnen, wo die jeweiligen Erlösobergrenzen liegen und wie Sie die Überschüsse korrekt abgerechnet werden.
Ihre Themenschwerpunkte:
- Aktueller Stand zur Strompreisbremse
- Wie werden die Überschusserlöse berechnet?
- Wie funktioniert die Meldeplattform der Übertragungsnetzbetreiber?
- Welche neuen Pflichten und Aufgaben kommen auf die Verteilnetzbetreiber zu?
- Kontoführung, Abschlagszahlungen, Berechnung der Mehrkosten