Das neue MsbG – ein Überblick
Was nehmen Sie mit
- Topaktueller Überblick über die Änderungen des MsbG
- Sie erfahren Genaueres zum Steuerungsrollout, den POG sowie Standard- und Zusatzleistungen
- Sie wissen anschließend, welche EEG-Anlagen ausgerüstet werden müssen
- Sie können Ihre Fragen stellen und mit der Branche in Dialog treten
Veranstaltungsprofil
- Online
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Messstellenbetrieb, Netzbetrieb, Vertrieb, Recht, IT und Telekommunikation
Termine
Adresse
Virtueller Veranstaltungsraum
Online
Preise
680,- € Normalpreis (online)
475,- € Mitgliedspreis BDEW (online)
Referenten
Lea Schöttner
Teilnehmer
max. 50
Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Shop angegebenen Preise.
Inhalt der Veranstaltung
Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse beschlossen („kleine“ EnWG-Novelle). Mit der EnWG-Novelle erhielt auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ein wichtiges Update. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang März in Kraft.
Das MsbG sieht weitreichende Änderungen für eine Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts und einen wirtschaftlicheren Betrieb vor. Hierzu gehört insbesondere die rückwirkende Anhebung der Preisobergrenzen ab dem 01.01.2025.
Darüber hinaus verschiebt sich der Schwerpunkt des Rollouts auf Anlagen, die steuerbar sein müssen („Steuerungsrollout“). Die Anpassungen im MsbG, EnWG und EEG sollen die Integration erneuerbarer Energien ins Netz erheblich erleichtern und das Steuern in den Vordergrund stellen.
Auf dem Infotag erfahren Sie, was die Neuerungen konkret für Ihren Messstellenbetrieb bedeuten und welche Schnittstellen zum EEG und EnWG relevant sind. Unsere Expert*innen geben Ihnen wertvolle Impulse, um den Rollout effizient zu gestalten und neue Potentiale auszuschöpfen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten!
Themenschwerpunkte
- Ziele und Hintergründe des neuen MsbG
- Ausstattungs- und Rolloutpflichten
- Standard- und Zusatzleistungen, Preisobergrenzen
- Weitere Neuerungen im MsbG
- Austausch zur Umsetzung in der Praxis