Das EEG 2023 - Neue Regelungen für Erneuerbare Energien
Was nehmen Sie mit
- Umfassende Informationen zu den neuen Anforderungen des EEG 2023
- Fundierte Kenntnisse über die geänderten Förder- und Ausschreibungsregeln
- Praktische Tipps für Ihren Umgang mit dem EEG und dem Energiefinanzierungsgesetz
- Informationen zu aktuellen Clearingstellenentscheidungen und deren Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit
Gemeinsam digital
Art
Informationstag
Zielgruppe
Geschäftsführer:innen sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Netz, Vertrieb und Energiepolitik
Termine
Adresse
Virtueller Veranstaltungsraum
Online
Preise
1.735,- € Normalpreis (online)
1.105,- € Mitgliedspreis BDEW (online)
Referenten
Christoph Weißenborn
Teilnehmer
max. 50
Es gelten die zum Buchungsdatum im Online-Shop angegebenen Preise.
Inhalt der Veranstaltung
Bereits das EEG 2021 und die „Frühjahrsnovelle 2021“ führten zu weitreichenden Änderungen im EEG. Das „Sofortmaßnahmengesetz“, das teilweise zum Sommer 2022 in Kraft getreten ist, überwiegend aber zum 1. Januar 2023 wirksam werden wird, sieht nun wieder umfangreiche Neuerungen vor. Neben umfassenden Anpassungen der Förderregelungen für Solarstrom, Biomasse und Windenergie und neuen Sanktionsregelungen werden auch die Ausschreibungspflichten für EEG-Anlagen verändert. Darüber hinaus werden neue Ausschreibungen für innovative Konzepte von Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung eingeführt.
Bereits zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage, im Zuge der Umstellung der EEG-Förderkosten auf eine vollständige staatliche Finanzierung, zunächst auf null abgesenkt („EEG-Umlage-Entlastungsgesetz“). Zum 1. Januar 2023 entfällt die EEG-Umlage. Die EEG-Finanzierungskosten werden im Rahmen des „Energiefinanzierungsgesetzes“ vollständig über den Haushalt ausgeglichen. Unsere Expert:innen geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie im Abrechnungszeittraum 2022 mit dieser unterjährigen Absenkung umgehen müssen und informieren Sie über die zukünftigen Regelungen des Energiefinanzierungsgesetz.
Darüber hinaus wurde auch die kommunale Beteiligung an EEG-Anlagen angepasst und die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung novelliert. Schließlich ist auch eine Beschleunigung des Netzanschlusses für Klein- und Kleinstanlagen gesetzlich umgesetzt worden. Informieren Sie sich über die vielen Regeländerungen und diskutieren Sie mit unseren Expert:innen Ihre Praxisfragen.
- Änderungen bei den Fördergrundlagen und der Ausschreibungspflicht
- Förderänderungen bei Solarstrom, Biomasse und Wind
- Erweiterung der Flächenkulisse bei Solaranlagen
- Neue Anforderungen an Biomasseanlagen
- Änderungen bei den technischen Einrichtungen für die netzdienliche Steuerung (§ 9 EEG 2021/2023)
- Wegfall der EEG-Umlagepflicht und Übergang in das Energiefinanzierungsgesetz
Referenten
Christoph Weißenborn
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Constanze Hartmann
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Steffen Bandelow
HanseWerk AG
Marc Rumpel
Netze BW GmbH